Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten
VwFAngAusbV 1999§ 2 Ausbildungsdauer
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwFAngAusbV%201999/2#abs-1 (1) Die Ausbildung dauert 36 Monate. Davon entfallen 24 Monate auf die gemeinsame Ausbildung. Die Ausbildung in den Fachrichtungen dauert jeweils 12 Monate.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwFAngAusbV%201999/2#abs-2 (2) Es kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Bundesverwaltung,
2.
Landesverwaltung,
3.
Kommunalverwaltung,
4.
Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern und
5.
Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland
gewählt werden.